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Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt)
1. Geschäftsgrundlage
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1.1  In diesen AGB wird das Verhältnis zwischen dem Vermieter (EinFachLädle) und dem jeweiligen Mieter über die Nutzung der Mietflächen zum Warenverkauf bzw. Dienstleistungsverkauf gegen Entgelt geregelt. 

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1.2 Das EinFachLädle vermietet innerhalb seines Ladengeschäftes Regalflächen, Sonderflächen und weitere Einzelpräsentationmöglichkeiten an den Mieter. Die Vermieterin übernimmt den Verkauf und die Rechnungsabwicklung für den Mieter, der als Gegenleistung die vereinbarte Miete und die Verkaufsprovision bezahlt. 

 

2. Geltungsbereich
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Ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin und dem Mieter kommt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB zustande. Sie gelten auch für alle zukünftigen Mietverträge und müssen nicht wiederholt vereinbart werden. Gegenbedingungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann wirksam, wenn sie die Vermieterin schriftlich anerkennt. 

 

3. Mietkonditionen
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3.1 Die Miete richtet sich nach den durch den Mieter ausgewählten Flächen. Die Miete errechnet sich lt. aktueller Preisliste. Einzelabsprachen über Rabatte oder Sonderkonditionen gelten nur dann, wenn diese schriftlich im Mietvertrag festgehalten sind. 

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3.2 Die Mindestmietzeit beträgt bei erstmaliger Anmietung mindestens vier Wochen. Die Mietzeit verlängert sich automatisch um eine weitere Woche, wenn nicht spätestens eine Woche vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wurde. 

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3.3  Eine Untervermietung der Mietsache, ganz oder teilweise, ist nicht gestattet. 

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3.4  Der Mietzeitraum beginnt jeweils zum vereinbarten Datum. 

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3.5 Die Miete wird erstmals zum Vertragsbeginn im Voraus fällig und danach wöchentlich. Die Zahlung der Miete erfolgt in bar. 

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3.6 Wird die Ware, nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Mietzeit abgeholt, wird die Ware durch die Vermieterin per Post in einem versicherten Paket an den Mieter zurückgeschickt. Der Mieter trägt in diesem Fall die Versandkosten. 

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3.7  Der Vermieter behält sich vor eine Kaution vom Mieter in Höhe von 20,00 € zu erheben, welche nach ordnungsgemäßer Räumung der Mietsache zurückerstattet wird. 

3.8  Verzug und vorzeitige Kündigung: Ist der Mieter mit seinen Mietzahlungen im Rückstand, so ist der Vermieter berechtigt die ausstehenden Zahlungen mit den Verkaufseinnahmen oder ggf. der Nichtherausgabe von ausgestellten Produkten gegen zu rechnen. 

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3.9 Das Mietverhältnis kann seitens der Vermieterin nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn:

  1. der Mieter die Miete nicht rechtzeitig bezahlt,

  2. keine Artikel für den Verkauf liefert,

  3. organisatorische Schwierigkeiten bestehen,

  4. die Produkte sich als unverkäuflich herausstellen,

  5. das „EinFachLädle“ seitens der Vermieterin aufgegeben wird.

 

4. Verkaufsprovision und Auszahlung

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4.1 Die Verkaufsprovision enthält folgende Dienstleistungen durch die Vermieterin:

  • Kompetente Beratung / Verkauf

  • Möglichkeit der Kartenzahlung

  • Regalpflege, Sauberhalten der Fächer, ansprechendes Ambiente

  • Etiketten und Auszeichnungsmaterial

  • Verwaltung und Kontoführung

 

4.2 Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende der Mietzeit (innerhalb der darauffolgenden 14 Tage) oder nach Vereinbarung monatlich. Der Betrag wird in bar ausbezahlt. Die Produktliste dient als Verkaufsbeleg. Der Betrag abzüglich der Provision in Höhe von 15% oder 30% des Verkaufserlöses wird in bar ausbezahlt. Zur Verhinderung von Fehlzahlungen kann eine Auszahlung grundsätzlich nur an die Person erfolgen welche mit dem EinFachLädle einen Mietvertrag abgeschlossen hat. 

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5. Gebrauch der Ausstellungsflächen
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5.1 Der Mieter versichert, dass die von ihm eingebrachten Waren frei sind von Rechten Dritter und er alleiniger, rechtmäßiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer der Waren ist. Er versichert, dass er mit seinen Waren keine Markenrechte Dritter verletzt. 

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5.2 Es dürfen keine Artikel angeboten werden, deren Besitz oder Veräußerung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder dem Ladenkonzept widersprechen. 

Dazu zählen beispielsweise: 

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  • Waffen und Messer aller Art

  • Kriegsspielzeug

  • Kleidung mit Löchern, Rissen, Flecken oder ähnlichen Mängeln

  • Unvollständige Sets (Spiele, Geschirr, …)

  • Defekte und kaputte Artikel

  • Defekte Elektrogeräte

  • Kopierte Datenträger

  • Medien mit pornographischen, rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Inhalten

  • Artikel die unter das Jugendschutzgesetz fallen

  • Artikel die dem Artenschutz unterliegen

  • Medikamente

  • Geöffnete Kosmetikartikel

  • Artikel die den Hygienestandards nicht genügen

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Diese Liste ist nicht abschließend!

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5.3 Jegliche in den Geschäftsräumen der Vermieterin zum Verkauf angebotenen Artikel müssen grundsätzlich gereinigt und funktionsfähig sein. 

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5.4 Der Zustand und die Qualität der Waren, welche in den Geschäftsräumen der Vermieterin angeboten werden, unterliegen nicht seiner Aufsichtspflicht. Die Vermieterin ist lediglich Anbieter für Vermietung von Verkaufsflächen und nicht Eigentümer der angebotenen Waren. Jegliche Beschwerden, Reklamationen oder Gewährleistungsansprüchen sind daher an den verantwortlichen Anbieter (Mieter) zu stellen. In einem solchen Falle ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kontaktdaten des Anbieters dem Käufer mitzuteilen, sofern dies erforderlich ist. 

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5.5 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass in der von ihm angemieteten Fläche keine giftigen, gefährlichen, verderblichen oder lebende Waren eingelagert werden. 

 

5.6 Die Vermieterin behält sich ein abschließendes Widerspruchsrecht hinsichtlich der Einbringung jener Gegenstände vor, die dem Ladenkonzept nicht entsprechen, d. h. sie ist berechtigt, die Ausstellung einer Ware, ohne Angabe von Gründen, zu verweigern. 

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5.7 Die Vermieterin behält sich aus eventuell entstandenen verkaufstechnischen Gründen vor, die Anordnung der Mietfächer bei Bedarf zu verändern. Die Größe und Art der Mietfläche bleibt erhalten. Die Vermieterin garantiert in diesem Fall eine vergleichbare Präsentation. 

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5.8 Der Mieter darf außer dem Befüllen und Dekorieren bzw. Entnehmen sowie Preisänderungen, an seinen Waren in seinen gemieteten Regalfläche keine weiteren Veränderungen vornehmen. 

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5.9 Der Zustand und die Qualität der Produkte unterliegen der Haftung und Aufsichtspflicht des Mieters. Er bleibt rechtmäßiger Eigentümer seiner Produkte und haftet bei Mängeln und Rekla-mationen. Sollte es in besonderen Fällen erforderlich sein, ist der Vermieter berechtigt die Kontaktdaten des Mieters an den Käufer weiterzuleiten. 

 

6. Versicherung
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6.1 Es besteht kein Versicherungsschutz gegen Ladendiebstahl. 

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6.2 Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden, welche durch Sachbeschädigung bzw. Vandalismus seitens Dritter entstehen. 

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7. Einlieferung, Etikettierung und Dekoration der Produkte.

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7.1 Der Mieter sorgt für die Auspreisung und Etikettierung der Waren. Der Mieter bestimmt den Preis der Waren und dieser wird auf dem Etikett ausgewiesen. Das gilt auch für Ware, die per Post zugesendet wird. 

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7.2. Der Mieter platziert und dekoriert seine Ware selbst in der zugewiesenen Verkaufsfläche. Für Zusendungen per Post übernimmt das der Vermieter. 

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7.3. Das Einräumen und Ausräumen der Ware kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. 

Im Monat Dezember können keine Mietverhältnisse begonnen oder beendet werden. 

 

8. Schlussbestimmungen
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8.1 Der Vermieter behält sich vor, im Falle eines Verdachtes des Mieters von nicht legaler Ware (z.B. Diebesgut) die zuständige Behörde zu informieren und die gespeicherten Daten des Anbieters (Mieters) an diese zu übermitteln. 

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8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

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8.3 Diese AGB können jederzeit geändert werden, hierüber wird der Mieter unverzüglich informiert. 

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8.4 Alle Preise gelten bis auf Widerruf. Preisänderung bleiben uns jederzeit vorbehalten. Die hier genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer. 

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8.5 Einzelabsprachen gelten nur, wenn diese schriftlich festgehalten wurden. 

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8.6 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, ist soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand der Betriebssitz der Vermieterin vereinbart also Karlsruhe. 

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8.7 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

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